Eine verbreitete „Milchmädchenrechnung“ (nicht nur) unter grundeinkommenskritischen Ökonomen in Deutschland
Die Frage der Finanzierbarkeit gehört zu den notorischen Fragen der Diskussion zum bedingungslosen Grundeinkommen. Ich weise schon seit Langem immer wieder darauf hin, dass bei dieser Finanzierungsdiskussion zwischen einer statischen und einer dynamischen Betrachtungsweise klar unterschieden werden sollte. Eine statische Betrachtungsweise beruht auf der letztlich unrealistischen Abstraktion von dynamischen Effekten der Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens. Aber sie ist dennoch sinnvoll und notwendig, ja Ausdruck einer wissenschaftlichen Denkweise, für die es wichtig ist, systematisch vorzugehen, und dazu gehört, zeitweise von bestimmten Einflussgrößen abstrahierend abzusehen, um eine erste Klärung in einer wichtigen Teilfrage erreichen zu können. So ist es auch bei einer statischen Betrachtung der Finanzierungsfrage des bedingungslosen Grundeinkommens.
Bei ihr wird insbesondere von möglichen Verhaltensänderungen bei den Bürgerinnen und Bürgern abgesehen, Verhaltensänderungen, die durch die Einführung des bedingungslosen Grundeinkommens mit bedingt sind. Ein Beispiel wäre hier eine denkbare Verringerung der Arbeitsbereitschaft bzw. des individuellen Erwerbsarbeitsvolumens. Bei einer statischen Betrachtungsweise werden solche Effekte einstweilen ausgeklammert und erst einmal nur danach geschaut, ob eine Form der Finanzierung denkbar ist, welche die derzeit vorhandenen Finanzmittel so umschichtet, dass dadurch das bedingungslose Grundeinkommen auf eine vernünftig erscheinende Weise finanzierbar erscheint.
Nun machen es sich nicht wenige Grundeinkommenskritiker – auch einige Grundeinkommensbefürworter, die diesen Kritikern dadurch sachlich eigentlich unbegründete Angriffsflächen bieten – seit Langem schon sehr einfach, indem sie in der Finanzierungsfrage eine simple Rechnung vorführen, die angeblich zeigt, dass eine Finanzierung weit jenseits des Möglichen liegt. Bemerkenswert oft wird diese Rechnung auch von namhaften, grundeinkommenskritischen Ökonomen aufgemacht, darunter vor Jahren auch Hans-Werner Sinn in einer Fernsehtalkshow. Hans-Werner Sinn ist dabei jener Ökonom, auf den sich das obige Zitat „Milchmädchenrechnung“ bezieht, denn Sinn hat als ein sich öffentlich äußernder Ökonom diesen Ausdruck öfters rhetorisch dazu eingesetzt, um sich gegenüber Nicht-Ökonomen mit seiner wissenschaftlichen Autorität auf technokratische Weise Geltung zu verschaffen.
Die besagte simple Rechnung lautet sinngemäß wie folgt. Geht man von einer monatlichen Grundeinkommenszahlung in Höhe von 1.000 Euro aus und multipliziert sie mal 12 Monaten, um den Jahresbetrag zu ermitteln, und multipliziert sie dann mit ca. 80 Millionen deutschen Staatsbürgern, dann ist das Ergebnis:
1.000 € monatlich × 12 Monate × 80 Millionen Deutsche = 960 Milliarden €
Bei diesem Betrag handelt es sich um den nominellen Gesamtbetrag, der bei einer monatlichen Grundeinkommenszahlung von 1.000 Euro in Deutschland auf das Jahr gesehen derzeit in etwa zu finanzieren wäre. Dieser gigantisch klingende Betrag wird dann im nächsten Schritt mit der Höhe des Sozialbudgets oder des Bundeshaushalts verglichen.
Sozialbudget: Die Bundesregierung berichtet jährlich unter der Überschrift „Sozialbudget“ darüber, wie viel Geld der deutsche Staat für die Soziale Sicherung ausgibt, und zwar Bund, Länder und Gemeinden zusammen. Nach den Zahlen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales waren dies im Jahr 2017: 965,5 Mrd. Euro
Bundeshaushalt: Der Bundeshaushalt betrug nach den Zahlen des Bundesfinanzministeriums im selben Jahr 2017: 329,1 Mrd. Euro
Daraus ziehen dann selbst einige Ökonomen, die mit solchen Zahlen umgehen können sollten, den simplen Schluss, dass sich eine weitere Diskussion und ein weiteres Nachdenken erübrigt, weil schon dieser einfache Vergleich der Höhe des Sozialbudgets oder des Bundeshaushalts angeblich zeige, wie weit entfernt die Idee eines bedingungslosen Grundeinkommens (BGE) in einer zum würdigen Leben ausreichenden Höhe von den realen Finanzierungsmöglichkeiten entfernt ist.
Jedoch wird dabei ein simpler gedanklicher Fehler begangen, sofern es sich nicht um eine motivierte argumentative Nebelkerze handelt, wie sie in der Grundeinkommensdiskussion nicht zuletzt vor dem Hintergrund ausgeprägter kultureller Abwehrformationen ungewöhnlich oft vorkommt. Es wird nämlich einfach davon ausgegangen und unterstellt, dass der nominelle jährliche Finanzierungsbetrag eines BGEs im Wesentlichen aus solchen staatlichen Budgets, insbesondere aus dem Sozialbudget oder dem Bundeshaushalt, unmittelbar zu finanzieren wäre und dass die dort vorhandenen Mittel umgewidmet werden müssten zulasten bisheriger Ausgabenposten. Das ist jedoch eindeutig falsch.
Man kann sich das schon anhand des Steuerfreibetrags klarmachen. Der Steuerfreibetrag beruht auf einer verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung, die von den Steuerbehörden verlangt, bei der Besteuerung der Arbeitseinkommen und weiteren Einkommen ein steuerliches Existenzminimum von der Besteuerung freizustellen. In der Folge bekommt jeder Einkommensbezieher bei der Berechnung seiner Steuerlast einen entsprechenden Steuerfreibetrag gewährt. Sobald es ein bedingungsloses Grundeinkommen in existenzsichernder Höhe gibt, ersetzt es natürlich das steuerliche Existenzminimum. Ein Einkommen aus Erwerbsarbeit wird dann, weil das bedingungslose Grundeinkommen schon das Existenzminimum verbürgt, im Prinzip vom ersten Euro ab besteuert. Deswegen erhält der Staat dann bei der Besteuerung der Arbeitseinkommen automatisch höhere Steuereinnahmen, solange die Menschen weiterhin im gleichen Umfang arbeiten gehen und sich an der Höhe der Arbeitseinkommen nichts ändert. Man kann das auch so ausdrücken, dass bereits heute der Großteil der Erwerbstätigen eine aus der Freistellung des steuerlichen Existenzminimums resultierende Steuerersparnis vom Staat gewährt bekommt, die bei Einführung eines BGEs in letzterem aufgeht. Und der Witz hierbei ist, dass das gesamte Volumen dieser Steuerersparnis als Betrag weder im Sozialbudget noch im Bundeshaushalt als Ausgabenposten existiert, weil hier ja kein Geld an die Empfänger fließt, sondern der Staat lediglich eine Besteuerung des steuerlichen Existenzminimums bei den Erwerbstätigen unterlässt. Die obige Rechnung ist also schon darin falsch, dass der Gesamtbetrag der Steuergeschenke des Staates an die Erwerbstätigen im Zusammenhang mit dem steuerlichen Existenzminimum nicht von dem zu finanzierenden Gesamtbetrag abgezogen wird, sondern so getan wird, als ob der nominelle Gesamtbetrag komplett aus den staatlichen Budgets in ihrer jetzigen Größe zu finanzieren wäre. Genau diese Denkweise ist wirklich eine simplifizierende „Milchmädchenrechnung“ (wobei man die „Milchmädchen“ vor einer Gleichsetzung mit entsprechend argumentierenden Ökonomen eigentlich in Schutz nehmen müsste), die grundeinkommenskritische Ökonomen nicht mitmachen sollten, wenn sie sich bei ihrer Expertise nicht den Vorwurf mangelnder Seriosität einhandeln wollen.
Das Beispiel des Steuerfreibetrags macht auf einen grundsätzlich zu beachtenden Punkt bei der Finanzierungsdiskussion aufmerksam. Es ist von vornherein der falsche Ansatz, die Diskussion so zu führen, dass man den zu finanzierenden Ausgabenposten des nominellen Gesamtbetrags eines BGEs den verfügbaren staatlichen Budgets gegenüberstellt. Die Finanzierungsdiskussion muss stattdessen bei den individuell verfügbaren Einkommen der Bürger ansetzen und die Frage beantworten, welche Auswirkungen die Einführung eines BGEs auf diese Einkommen hat, um daraufhin nach Möglichkeiten der Anpassung des Verteilungssystems (z. B. von Steuern) zu suchen, damit im (statischen) Endergebnis möglichst niemanden durch die Einführung des BGEs schlechter oder besser gestellt wird. Zu 100 Prozent wird das nicht möglich sein. Dafür ist ein Verteilungssystem ein zu kompliziertes Gebilde; Kompromisse lassen sich nicht vermeiden. Aber zumindest näherungsweise erscheint eine aufkommensneutrale Finanzierung theoretisch als möglich, und wie weit man sich dieser Zielsetzung tatsächlich annähern kann, ist eine Frage, die man erst beantworten kann, wenn man Anpassungsmöglichkeiten umfassend sondiert und im Detail geprüft hat. Die Preisfrage lautet also: Wie muss man das Verteilungssystem anpassen, damit die Einführung eines BGEs weitgehend aufkommensneutral wäre und an den bisherigen relativen Einkommensunterschieden zwischen den Bürgern erst einmal nichts änderte.
Natürlich kann man die Einführung eines BGEs auch bewusst mit einer grundlegenden Veränderung des Verteilungssystems kombinieren. Aber für die Zwecke einer wissenschaftlich geführten Finanzierungsdiskussion ist es dennoch sinnvoll, erst einmal zu klären, welche Anpassungen des Verteilungssystems notwendig wären, um eine weitgehend aufkommensneutrale Einführung zu ermöglichen. Denn diese Frage ist trotz der jahrelangen Diskussionen zur Finanzierung bisher ungeklärt geblieben.
Bevor man also eine seriöse Finanzierungsrechnung im Rahmen einer statischen Betrachtungsweise durchführen kann, muss man erst einmal im Detail bestimmen, was es über den Steuerfreibetrag hinaus noch für „Substitutionseffekte“ bei Einführung eines BGEs gibt, d. h. welche bisherigen Zahlungsflüsse in der Gesellschaft sich funktional erübrigen, wenn es ein BGE gibt. Und hier stellt man schnell fest, dass hier sehr Vieles zu berücksichtigen ist. Es fängt schon bei so offensichtlichen Dingen an wie den BAföG-Zahlungen für Studierende oder Auszubildende oder einem Großteil der bisherigen normalen Grundsicherungsleistungen. Aber das ist erst der Anfang. Was man zum Beispiel so gut wie nie in den laufenden Diskussionen hört, ist, dass die Einführung eines BGEs auch den gesellschaftlichen Hintergrund bei den Agrarsubventionen verändern würde. Denn ein Teil der Ziele dieser Subventionen ist auf die Sicherung der Existenz der Bauern gerichtet, und wenn deren Existenzminimum (als Person, nicht die des bäuerlichen Betriebes) bereits durch ein BGE gewährleistet ist, verringert dies natürlich auch das notwendige Volumen der Agrarsubventionen.
Wenn man sich vornimmt, bei der Einführung eines BGEs im Allgemeinen an den bestehenden relativen Einkommenshöhen und an der jeweiligen Höhe des individuellen Gesamteinkommens (politisch aus pragmatischen Gründen oder wissenschaftlich aus Gründen der systematischen Klärung einer wichtigen Teilfrage) nach Möglichkeit erst einmal nichts zu ändern, dann bedeutet das etwa für die Staatsbediensteten, dass der Staat ihnen nicht ein Grundeinkommen on top zusätzlich zu ihrem Arbeitseinkommen draufzahlen muss, sondern das Arbeitseinkommen bei der Einführung des BGEs soweit reduzieren kann, dass sich an der Gesamteinkommenshöhe für den Einzelnen nichts Wesentliches ändert. Bei Niedrigeinkommen sieht es etwas anders aus, wenn eine solche Vorgehensweise am Ende zu wenig Arbeitseinkommen als Anreiz zur Erwerbsarbeit übriglässt. In der Regel gilt aber, dass der Staat bei seinen Bediensteten das zu zahlende BGE mehr oder weniger aufkommensneutral durch entsprechende Einsparungen bei den Arbeitseinkommen gegenfinanzieren kann. Falls auch private Firmen auf die Idee kämen so vorzugehen, sollte der Staat den Firmen durch Anpassung der Unternehmensbesteuerung bei Einführung des BGEs das von ihnen bei den Arbeitseinkommen dann im Prinzip eingesparte Geld an anderer Stelle gleich wieder wegnehmen, damit auch hier die Einführung näherungsweise aufkommensneutral bleibt und es gesellschaftlich keine einseitigen Gewinner bei der Einführung eines BGEs gibt.
Da diese Substitutionslogik letztlich flächendeckend in der Gesellschaft gilt, muss man sich anstelle von simplifizierenden „Milchmädchenrechnungen“ wie der oben genannten bei einer statischen Betrachtungsweise der Finanzierungsfrage die je individuellen Einkommenscocktails, die in der Gesellschaft vorkommen, detailliert danach anschauen, welche Veränderung die zusätzliche Einkommenskategorie eines BGEs dort jeweils bewirkt und welche steuerlichen und sonstigen Anpassungen vorzunehmen sind, damit die Finanzierung des BGEs möglichst aufkommensneutral erfolgen kann. Ohne das geht es nicht, ohne dies ist eine statische Betrachtungsweise nicht seriös, zumindest aber noch nicht weit genug getrieben.
Wirklich neu zu finanzieren sind dann am Ende nur solche konkreten Grundeinkommenszahlungen, bei denen das Grundeinkommen das individuelle Gesamteinkommen tatsächlich auch gesellschaftlich gewollt anheben würde. Das gilt für einige Menschen, denen nach den heutigen Sozialgesetzen (SGB II und III) staatliche Sozialleistungen rechtlich zustehen, ohne dass sie sie jedoch in Anspruch nehmen (aus Scham oder Unwissenheit). Über Jahre galt statistisch, dass diese sogenannte Dunkelziffer derjenigen, die keine Sozialleistungen erhalten, obwohl sie nach dem SGB II und SGB III dazu berechtigt wären, nach den verfügbaren Schätzungen ca. 40 bis 60 Prozent der Berechtigten ausmacht! Vgl. dazu die Arbeiten der renommierten Armutsforscherin Irene Becker. Hier würde ein Grundeinkommen bei Einigen eine individuelle Einkommenshöhe erzeugen, über die sie vorher nicht verfügten. Ergo muss hier etwas neu finanziert werden.
Ähnliches gilt für Erwerbstätige, die heute ein Leben lang Rentenbeiträge zahlen, aber am Ende dennoch nur auf dem Grundsicherungsniveau landen. Hier würde die Einführung eines BGEs ebenfalls gesellschaftlich gewollt ein höheres individuelles Gesamteinkommen bewirken. Denn die Rentenversicherung nach Einführung eines BGEs würde natürlich so funktionieren, dass jedes Jahr der Einzahlung einen wachsenden Rentenanspruch erzeugt. Das heißt, jedes Jahr lässt die spätere Rente als Zusatz-Einkommen zum BGE im Ruhestand mehr oder weniger linear anwachsen und hebt das individuelle Gesamteinkommen im Alter Jahr um Jahr über das Grundeinkommensniveau an. Die heutige Ungerechtigkeit bei Erwerbstätigen, die jahrelang in die Rentenkasse einzahlen und am Ende doch nur eine Rente auf Grundsicherungsniveau erhalten, wie jeder, der nie eingezahlt hat, wäre auf die denkbar konsequenteste Art beseitigt. Allerdings bedeutet das kehrseitig auch, dass der Betrag, der diesen Einzahlern dann im Vergleich zu heute gerechterweise in ihrem individuellen Gesamteinkommen zusätzlich zur Verfügung stünde, neu zu finanzieren wäre.
Allerdings, auch wenn es sich angesichts des Ausgeführten im Rahmen einer statischen Betrachtungsweise grundsätzlich als möglich darstellt, ein BGE zumindest über weite Strecken aufkommensneutral zu finanzieren – mit den gerade genannten Ausnahmen –, so ist ein entsprechend konkretisiertes statisches Finanzierungskonzept im Detail doch ein komplexes Unterfangen und eine große Herausforderung, wo auch Kompromisse geschlossen werden müssen. Man darf auch nicht vergessen, dass man sich zusätzlich auch noch mit möglichen dynamischen Effekten der Einführung eines BGEs zu beschäftigen hat, wobei dann nicht zuletzt die Frage virulent wird, ob man den Bürgerinnen und Bürgern zutrauen kann, dass sie mit den enormen Autonomiegewinnen eines BGEs individuell wie gesellschaftlich im Großen und Ganzen vernünftig umgehen. Hierfür benötigt man nicht zuletzt eine wissenschaftlich abgesicherte Theorie der Autonomiegenese, die im Mainstream der Sozialwissenschaften derzeit noch nicht wirklich verfügbar ist (Franzmann 2010: 11-103). Sollte man darauf tatsächlich vertrauen können, ließe sich der Schritt in eine Zukunft mit BGE mit gutem Gewissen gehen, obwohl grundsätzlich nicht verlässlich zu prognostizieren ist, was eine solche Zukunft für die Gesellschaft ganz konkret bedeuten würde. Das konnte man allerdings bei der Einführung des Sozialstaats genauso wenig prognostizieren.
Deutlich aussagekräftiger als der obige Zahlenvergleich in der erwähnten „Milchmädchenrechnung“ von Hans-Werner Sinn und Anderen wäre sicherlich der folgende. Zum Auftakt einer detaillierten Betrachtung der individuellen Einkommenshöhen und -zusammensetzung sowie der diesbezüglichen möglichen funktionalen Substitutionswirkungen eines BGEs kann man sich jenen Gesamtbetrag anschauen, den alle privaten Haushalte in Deutschland zusammengenommen als Einkommen zur Verfügung haben. Im Jahr 2016 lag (nach den Zahlen des Statistischen Jahrbuchs von 2017) das verfügbare (Jahres-) Einkommen aller privaten Haushalte (nach dem Verbrauchskonzept) bei 2.213,2 Milliarden Euro. (Die Zahl der privaten Haushalte lag bei gut 40 Millionen, bei einer durchschnittlichen Haushaltsgröße von 2 Personen.)
Bezogen auf diesen jährlichen Betrag der verfügbaren Einkommen aller privaten Haushalte in Deutschland macht der nominelle jährliche BGE-Finanzierungsbetrag von 960 Milliarden € (bei einem BGE von 1.000 € im Monat) einen durchaus gewichtigen Teilbetrag aus. Aber er erreicht noch lange nicht das Gesamtvolumen der zur Verfügung stehenden Finanzierungsmasse, wie bei der „Milchmädchenrechnung“ von Sinn und Anderen immer wieder suggeriert worden ist, ja noch nicht einmal die Hälfte. Und dieser Vergleich ist auch deutlich realistischer, weil er von jenen Finanzmitteln ausgeht, die den privaten Haushalten bzw. Menschen derzeit schon zur Verfügung stehen und die man im Prinzip kategorial im Sinne eines bedingungslosen Sockeleinkommens umstrukturieren könnte, wenn man denn wollte.
Es sei abschließend noch erwähnt, dass ein BGE von 1.000 Euro bereits eine Anhebung der bisherigen Grundsicherungshöhe bedeuten würde. Wenn man politisch das Ziel hat, möglichst viele Parteien ins Boot zu holen, auch jene, die etwas skeptischer sind, dann liegt es aus pragmatischen Gründen durchaus nahe, vorsichtig erst einmal die bisherige, niedrigere Grundsicherungshöhe anzusetzen, um zu schauen, ob denn auch die dynamischen Auswirkungen eines BGEs die Finanzierung tatsächlich als tragfähig erscheinen lassen. Es wäre im Vergleich zu heute in jedem Fall bereits ein enormer Freiheitsgewinn, auch wenn es an den derzeitigen Einkommensunterschieden und -höhen noch nichts ändern würde. Ich persönlich würde auch daran gerne etwas ändern, aber das steht hier nicht zur Diskussion.
Falls man sich dafür entscheidet, wie es oft vorgeschlagen worden ist, Kindern (ausnahmsweise) nur die Hälfte der Grundeinkommenshöhe eines Erwachsenen bedingungslos auszuzahlen, weil sie grundsätzlich in Haushalten mit Erwachsenen aufwachsen und dadurch die Lebenshaltungskosten meist geringer ausfallen, reduziert sich der nominelle Finanzierungsbetrag eines BGEs gesamtgesellschaftlich dementsprechend. Vollkommen klar ist, dass man die Grundeinkommenshöhe auch zu hoch ansetzen kann.
(Überarbeitete Version vom 5.08.2020)
Bei ihr wird insbesondere von möglichen Verhaltensänderungen bei den Bürgerinnen und Bürgern abgesehen, Verhaltensänderungen, die durch die Einführung des bedingungslosen Grundeinkommens mit bedingt sind. Ein Beispiel wäre hier eine denkbare Verringerung der Arbeitsbereitschaft bzw. des individuellen Erwerbsarbeitsvolumens. Bei einer statischen Betrachtungsweise werden solche Effekte einstweilen ausgeklammert und erst einmal nur danach geschaut, ob eine Form der Finanzierung denkbar ist, welche die derzeit vorhandenen Finanzmittel so umschichtet, dass dadurch das bedingungslose Grundeinkommen auf eine vernünftig erscheinende Weise finanzierbar erscheint.
Nun machen es sich nicht wenige Grundeinkommenskritiker – auch einige Grundeinkommensbefürworter, die diesen Kritikern dadurch sachlich eigentlich unbegründete Angriffsflächen bieten – seit Langem schon sehr einfach, indem sie in der Finanzierungsfrage eine simple Rechnung vorführen, die angeblich zeigt, dass eine Finanzierung weit jenseits des Möglichen liegt. Bemerkenswert oft wird diese Rechnung auch von namhaften, grundeinkommenskritischen Ökonomen aufgemacht, darunter vor Jahren auch Hans-Werner Sinn in einer Fernsehtalkshow. Hans-Werner Sinn ist dabei jener Ökonom, auf den sich das obige Zitat „Milchmädchenrechnung“ bezieht, denn Sinn hat als ein sich öffentlich äußernder Ökonom diesen Ausdruck öfters rhetorisch dazu eingesetzt, um sich gegenüber Nicht-Ökonomen mit seiner wissenschaftlichen Autorität auf technokratische Weise Geltung zu verschaffen.
Die besagte simple Rechnung lautet sinngemäß wie folgt. Geht man von einer monatlichen Grundeinkommenszahlung in Höhe von 1.000 Euro aus und multipliziert sie mal 12 Monaten, um den Jahresbetrag zu ermitteln, und multipliziert sie dann mit ca. 80 Millionen deutschen Staatsbürgern, dann ist das Ergebnis:
1.000 € monatlich × 12 Monate × 80 Millionen Deutsche = 960 Milliarden €
Bei diesem Betrag handelt es sich um den nominellen Gesamtbetrag, der bei einer monatlichen Grundeinkommenszahlung von 1.000 Euro in Deutschland auf das Jahr gesehen derzeit in etwa zu finanzieren wäre. Dieser gigantisch klingende Betrag wird dann im nächsten Schritt mit der Höhe des Sozialbudgets oder des Bundeshaushalts verglichen.
Sozialbudget: Die Bundesregierung berichtet jährlich unter der Überschrift „Sozialbudget“ darüber, wie viel Geld der deutsche Staat für die Soziale Sicherung ausgibt, und zwar Bund, Länder und Gemeinden zusammen. Nach den Zahlen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales waren dies im Jahr 2017: 965,5 Mrd. Euro
Bundeshaushalt: Der Bundeshaushalt betrug nach den Zahlen des Bundesfinanzministeriums im selben Jahr 2017: 329,1 Mrd. Euro
Daraus ziehen dann selbst einige Ökonomen, die mit solchen Zahlen umgehen können sollten, den simplen Schluss, dass sich eine weitere Diskussion und ein weiteres Nachdenken erübrigt, weil schon dieser einfache Vergleich der Höhe des Sozialbudgets oder des Bundeshaushalts angeblich zeige, wie weit entfernt die Idee eines bedingungslosen Grundeinkommens (BGE) in einer zum würdigen Leben ausreichenden Höhe von den realen Finanzierungsmöglichkeiten entfernt ist.
Jedoch wird dabei ein simpler gedanklicher Fehler begangen, sofern es sich nicht um eine motivierte argumentative Nebelkerze handelt, wie sie in der Grundeinkommensdiskussion nicht zuletzt vor dem Hintergrund ausgeprägter kultureller Abwehrformationen ungewöhnlich oft vorkommt. Es wird nämlich einfach davon ausgegangen und unterstellt, dass der nominelle jährliche Finanzierungsbetrag eines BGEs im Wesentlichen aus solchen staatlichen Budgets, insbesondere aus dem Sozialbudget oder dem Bundeshaushalt, unmittelbar zu finanzieren wäre und dass die dort vorhandenen Mittel umgewidmet werden müssten zulasten bisheriger Ausgabenposten. Das ist jedoch eindeutig falsch.
Man kann sich das schon anhand des Steuerfreibetrags klarmachen. Der Steuerfreibetrag beruht auf einer verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung, die von den Steuerbehörden verlangt, bei der Besteuerung der Arbeitseinkommen und weiteren Einkommen ein steuerliches Existenzminimum von der Besteuerung freizustellen. In der Folge bekommt jeder Einkommensbezieher bei der Berechnung seiner Steuerlast einen entsprechenden Steuerfreibetrag gewährt. Sobald es ein bedingungsloses Grundeinkommen in existenzsichernder Höhe gibt, ersetzt es natürlich das steuerliche Existenzminimum. Ein Einkommen aus Erwerbsarbeit wird dann, weil das bedingungslose Grundeinkommen schon das Existenzminimum verbürgt, im Prinzip vom ersten Euro ab besteuert. Deswegen erhält der Staat dann bei der Besteuerung der Arbeitseinkommen automatisch höhere Steuereinnahmen, solange die Menschen weiterhin im gleichen Umfang arbeiten gehen und sich an der Höhe der Arbeitseinkommen nichts ändert. Man kann das auch so ausdrücken, dass bereits heute der Großteil der Erwerbstätigen eine aus der Freistellung des steuerlichen Existenzminimums resultierende Steuerersparnis vom Staat gewährt bekommt, die bei Einführung eines BGEs in letzterem aufgeht. Und der Witz hierbei ist, dass das gesamte Volumen dieser Steuerersparnis als Betrag weder im Sozialbudget noch im Bundeshaushalt als Ausgabenposten existiert, weil hier ja kein Geld an die Empfänger fließt, sondern der Staat lediglich eine Besteuerung des steuerlichen Existenzminimums bei den Erwerbstätigen unterlässt. Die obige Rechnung ist also schon darin falsch, dass der Gesamtbetrag der Steuergeschenke des Staates an die Erwerbstätigen im Zusammenhang mit dem steuerlichen Existenzminimum nicht von dem zu finanzierenden Gesamtbetrag abgezogen wird, sondern so getan wird, als ob der nominelle Gesamtbetrag komplett aus den staatlichen Budgets in ihrer jetzigen Größe zu finanzieren wäre. Genau diese Denkweise ist wirklich eine simplifizierende „Milchmädchenrechnung“ (wobei man die „Milchmädchen“ vor einer Gleichsetzung mit entsprechend argumentierenden Ökonomen eigentlich in Schutz nehmen müsste), die grundeinkommenskritische Ökonomen nicht mitmachen sollten, wenn sie sich bei ihrer Expertise nicht den Vorwurf mangelnder Seriosität einhandeln wollen.
Das Beispiel des Steuerfreibetrags macht auf einen grundsätzlich zu beachtenden Punkt bei der Finanzierungsdiskussion aufmerksam. Es ist von vornherein der falsche Ansatz, die Diskussion so zu führen, dass man den zu finanzierenden Ausgabenposten des nominellen Gesamtbetrags eines BGEs den verfügbaren staatlichen Budgets gegenüberstellt. Die Finanzierungsdiskussion muss stattdessen bei den individuell verfügbaren Einkommen der Bürger ansetzen und die Frage beantworten, welche Auswirkungen die Einführung eines BGEs auf diese Einkommen hat, um daraufhin nach Möglichkeiten der Anpassung des Verteilungssystems (z. B. von Steuern) zu suchen, damit im (statischen) Endergebnis möglichst niemanden durch die Einführung des BGEs schlechter oder besser gestellt wird. Zu 100 Prozent wird das nicht möglich sein. Dafür ist ein Verteilungssystem ein zu kompliziertes Gebilde; Kompromisse lassen sich nicht vermeiden. Aber zumindest näherungsweise erscheint eine aufkommensneutrale Finanzierung theoretisch als möglich, und wie weit man sich dieser Zielsetzung tatsächlich annähern kann, ist eine Frage, die man erst beantworten kann, wenn man Anpassungsmöglichkeiten umfassend sondiert und im Detail geprüft hat. Die Preisfrage lautet also: Wie muss man das Verteilungssystem anpassen, damit die Einführung eines BGEs weitgehend aufkommensneutral wäre und an den bisherigen relativen Einkommensunterschieden zwischen den Bürgern erst einmal nichts änderte.
Natürlich kann man die Einführung eines BGEs auch bewusst mit einer grundlegenden Veränderung des Verteilungssystems kombinieren. Aber für die Zwecke einer wissenschaftlich geführten Finanzierungsdiskussion ist es dennoch sinnvoll, erst einmal zu klären, welche Anpassungen des Verteilungssystems notwendig wären, um eine weitgehend aufkommensneutrale Einführung zu ermöglichen. Denn diese Frage ist trotz der jahrelangen Diskussionen zur Finanzierung bisher ungeklärt geblieben.
Bevor man also eine seriöse Finanzierungsrechnung im Rahmen einer statischen Betrachtungsweise durchführen kann, muss man erst einmal im Detail bestimmen, was es über den Steuerfreibetrag hinaus noch für „Substitutionseffekte“ bei Einführung eines BGEs gibt, d. h. welche bisherigen Zahlungsflüsse in der Gesellschaft sich funktional erübrigen, wenn es ein BGE gibt. Und hier stellt man schnell fest, dass hier sehr Vieles zu berücksichtigen ist. Es fängt schon bei so offensichtlichen Dingen an wie den BAföG-Zahlungen für Studierende oder Auszubildende oder einem Großteil der bisherigen normalen Grundsicherungsleistungen. Aber das ist erst der Anfang. Was man zum Beispiel so gut wie nie in den laufenden Diskussionen hört, ist, dass die Einführung eines BGEs auch den gesellschaftlichen Hintergrund bei den Agrarsubventionen verändern würde. Denn ein Teil der Ziele dieser Subventionen ist auf die Sicherung der Existenz der Bauern gerichtet, und wenn deren Existenzminimum (als Person, nicht die des bäuerlichen Betriebes) bereits durch ein BGE gewährleistet ist, verringert dies natürlich auch das notwendige Volumen der Agrarsubventionen.
Wenn man sich vornimmt, bei der Einführung eines BGEs im Allgemeinen an den bestehenden relativen Einkommenshöhen und an der jeweiligen Höhe des individuellen Gesamteinkommens (politisch aus pragmatischen Gründen oder wissenschaftlich aus Gründen der systematischen Klärung einer wichtigen Teilfrage) nach Möglichkeit erst einmal nichts zu ändern, dann bedeutet das etwa für die Staatsbediensteten, dass der Staat ihnen nicht ein Grundeinkommen on top zusätzlich zu ihrem Arbeitseinkommen draufzahlen muss, sondern das Arbeitseinkommen bei der Einführung des BGEs soweit reduzieren kann, dass sich an der Gesamteinkommenshöhe für den Einzelnen nichts Wesentliches ändert. Bei Niedrigeinkommen sieht es etwas anders aus, wenn eine solche Vorgehensweise am Ende zu wenig Arbeitseinkommen als Anreiz zur Erwerbsarbeit übriglässt. In der Regel gilt aber, dass der Staat bei seinen Bediensteten das zu zahlende BGE mehr oder weniger aufkommensneutral durch entsprechende Einsparungen bei den Arbeitseinkommen gegenfinanzieren kann. Falls auch private Firmen auf die Idee kämen so vorzugehen, sollte der Staat den Firmen durch Anpassung der Unternehmensbesteuerung bei Einführung des BGEs das von ihnen bei den Arbeitseinkommen dann im Prinzip eingesparte Geld an anderer Stelle gleich wieder wegnehmen, damit auch hier die Einführung näherungsweise aufkommensneutral bleibt und es gesellschaftlich keine einseitigen Gewinner bei der Einführung eines BGEs gibt.
Da diese Substitutionslogik letztlich flächendeckend in der Gesellschaft gilt, muss man sich anstelle von simplifizierenden „Milchmädchenrechnungen“ wie der oben genannten bei einer statischen Betrachtungsweise der Finanzierungsfrage die je individuellen Einkommenscocktails, die in der Gesellschaft vorkommen, detailliert danach anschauen, welche Veränderung die zusätzliche Einkommenskategorie eines BGEs dort jeweils bewirkt und welche steuerlichen und sonstigen Anpassungen vorzunehmen sind, damit die Finanzierung des BGEs möglichst aufkommensneutral erfolgen kann. Ohne das geht es nicht, ohne dies ist eine statische Betrachtungsweise nicht seriös, zumindest aber noch nicht weit genug getrieben.
Wirklich neu zu finanzieren sind dann am Ende nur solche konkreten Grundeinkommenszahlungen, bei denen das Grundeinkommen das individuelle Gesamteinkommen tatsächlich auch gesellschaftlich gewollt anheben würde. Das gilt für einige Menschen, denen nach den heutigen Sozialgesetzen (SGB II und III) staatliche Sozialleistungen rechtlich zustehen, ohne dass sie sie jedoch in Anspruch nehmen (aus Scham oder Unwissenheit). Über Jahre galt statistisch, dass diese sogenannte Dunkelziffer derjenigen, die keine Sozialleistungen erhalten, obwohl sie nach dem SGB II und SGB III dazu berechtigt wären, nach den verfügbaren Schätzungen ca. 40 bis 60 Prozent der Berechtigten ausmacht! Vgl. dazu die Arbeiten der renommierten Armutsforscherin Irene Becker. Hier würde ein Grundeinkommen bei Einigen eine individuelle Einkommenshöhe erzeugen, über die sie vorher nicht verfügten. Ergo muss hier etwas neu finanziert werden.
Ähnliches gilt für Erwerbstätige, die heute ein Leben lang Rentenbeiträge zahlen, aber am Ende dennoch nur auf dem Grundsicherungsniveau landen. Hier würde die Einführung eines BGEs ebenfalls gesellschaftlich gewollt ein höheres individuelles Gesamteinkommen bewirken. Denn die Rentenversicherung nach Einführung eines BGEs würde natürlich so funktionieren, dass jedes Jahr der Einzahlung einen wachsenden Rentenanspruch erzeugt. Das heißt, jedes Jahr lässt die spätere Rente als Zusatz-Einkommen zum BGE im Ruhestand mehr oder weniger linear anwachsen und hebt das individuelle Gesamteinkommen im Alter Jahr um Jahr über das Grundeinkommensniveau an. Die heutige Ungerechtigkeit bei Erwerbstätigen, die jahrelang in die Rentenkasse einzahlen und am Ende doch nur eine Rente auf Grundsicherungsniveau erhalten, wie jeder, der nie eingezahlt hat, wäre auf die denkbar konsequenteste Art beseitigt. Allerdings bedeutet das kehrseitig auch, dass der Betrag, der diesen Einzahlern dann im Vergleich zu heute gerechterweise in ihrem individuellen Gesamteinkommen zusätzlich zur Verfügung stünde, neu zu finanzieren wäre.
Allerdings, auch wenn es sich angesichts des Ausgeführten im Rahmen einer statischen Betrachtungsweise grundsätzlich als möglich darstellt, ein BGE zumindest über weite Strecken aufkommensneutral zu finanzieren – mit den gerade genannten Ausnahmen –, so ist ein entsprechend konkretisiertes statisches Finanzierungskonzept im Detail doch ein komplexes Unterfangen und eine große Herausforderung, wo auch Kompromisse geschlossen werden müssen. Man darf auch nicht vergessen, dass man sich zusätzlich auch noch mit möglichen dynamischen Effekten der Einführung eines BGEs zu beschäftigen hat, wobei dann nicht zuletzt die Frage virulent wird, ob man den Bürgerinnen und Bürgern zutrauen kann, dass sie mit den enormen Autonomiegewinnen eines BGEs individuell wie gesellschaftlich im Großen und Ganzen vernünftig umgehen. Hierfür benötigt man nicht zuletzt eine wissenschaftlich abgesicherte Theorie der Autonomiegenese, die im Mainstream der Sozialwissenschaften derzeit noch nicht wirklich verfügbar ist (Franzmann 2010: 11-103). Sollte man darauf tatsächlich vertrauen können, ließe sich der Schritt in eine Zukunft mit BGE mit gutem Gewissen gehen, obwohl grundsätzlich nicht verlässlich zu prognostizieren ist, was eine solche Zukunft für die Gesellschaft ganz konkret bedeuten würde. Das konnte man allerdings bei der Einführung des Sozialstaats genauso wenig prognostizieren.
Deutlich aussagekräftiger als der obige Zahlenvergleich in der erwähnten „Milchmädchenrechnung“ von Hans-Werner Sinn und Anderen wäre sicherlich der folgende. Zum Auftakt einer detaillierten Betrachtung der individuellen Einkommenshöhen und -zusammensetzung sowie der diesbezüglichen möglichen funktionalen Substitutionswirkungen eines BGEs kann man sich jenen Gesamtbetrag anschauen, den alle privaten Haushalte in Deutschland zusammengenommen als Einkommen zur Verfügung haben. Im Jahr 2016 lag (nach den Zahlen des Statistischen Jahrbuchs von 2017) das verfügbare (Jahres-) Einkommen aller privaten Haushalte (nach dem Verbrauchskonzept) bei 2.213,2 Milliarden Euro. (Die Zahl der privaten Haushalte lag bei gut 40 Millionen, bei einer durchschnittlichen Haushaltsgröße von 2 Personen.)
Bezogen auf diesen jährlichen Betrag der verfügbaren Einkommen aller privaten Haushalte in Deutschland macht der nominelle jährliche BGE-Finanzierungsbetrag von 960 Milliarden € (bei einem BGE von 1.000 € im Monat) einen durchaus gewichtigen Teilbetrag aus. Aber er erreicht noch lange nicht das Gesamtvolumen der zur Verfügung stehenden Finanzierungsmasse, wie bei der „Milchmädchenrechnung“ von Sinn und Anderen immer wieder suggeriert worden ist, ja noch nicht einmal die Hälfte. Und dieser Vergleich ist auch deutlich realistischer, weil er von jenen Finanzmitteln ausgeht, die den privaten Haushalten bzw. Menschen derzeit schon zur Verfügung stehen und die man im Prinzip kategorial im Sinne eines bedingungslosen Sockeleinkommens umstrukturieren könnte, wenn man denn wollte.
Es sei abschließend noch erwähnt, dass ein BGE von 1.000 Euro bereits eine Anhebung der bisherigen Grundsicherungshöhe bedeuten würde. Wenn man politisch das Ziel hat, möglichst viele Parteien ins Boot zu holen, auch jene, die etwas skeptischer sind, dann liegt es aus pragmatischen Gründen durchaus nahe, vorsichtig erst einmal die bisherige, niedrigere Grundsicherungshöhe anzusetzen, um zu schauen, ob denn auch die dynamischen Auswirkungen eines BGEs die Finanzierung tatsächlich als tragfähig erscheinen lassen. Es wäre im Vergleich zu heute in jedem Fall bereits ein enormer Freiheitsgewinn, auch wenn es an den derzeitigen Einkommensunterschieden und -höhen noch nichts ändern würde. Ich persönlich würde auch daran gerne etwas ändern, aber das steht hier nicht zur Diskussion.
Falls man sich dafür entscheidet, wie es oft vorgeschlagen worden ist, Kindern (ausnahmsweise) nur die Hälfte der Grundeinkommenshöhe eines Erwachsenen bedingungslos auszuzahlen, weil sie grundsätzlich in Haushalten mit Erwachsenen aufwachsen und dadurch die Lebenshaltungskosten meist geringer ausfallen, reduziert sich der nominelle Finanzierungsbetrag eines BGEs gesamtgesellschaftlich dementsprechend. Vollkommen klar ist, dass man die Grundeinkommenshöhe auch zu hoch ansetzen kann.
(Überarbeitete Version vom 5.08.2020)
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